Erleidet ein Inhaber von Kryptowerten einen Schaden, der auf eine fehlerhafte Gestaltung des White Papers zurückzuführen ist, erhält er gemäß Art. 14 des MiCAR-Kompromisstextes einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser richtet sich gegen die Einrichtung, die für die Herausgabe des White Papers verantwortlich ist, welche der Betreiber einer Handelsplattform ist, die einen Kryptowert ohne (identifizierbaren) Emittenten listet. Daher ist eine Einhaltung diese Seite der in Art. 4 des MiCAR-Kompromisstextes gelisteten Anforderungen an das White Paper erforderlich, um sich einer Haftung zu entziehen. Selbstverständlich ist es auch möglich eine Uhr in unserem Hamburger Ladengeschäft mit Bitcoin zu bezahlen und direkt dort mitzunehmen.